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Unser Standort

Grossendorf 65,
A - 4551 Ried im Traunkreis,
Österreich

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Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG

Großendorf 65
4551 Ried im Traunkreis, Austria

T: +43 7588 7282 560
F: +43 7588 7282 5617
E: office@glanzer.pink
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What Are You Looking For?

I. Allgemeines:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen („AGB“) ergänzen das Angebot der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG und gelten für alle Lieferungen von Produkten und für die Erbringung von sämtlichen Leistungen („Lieferungen“) der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG an den Kunden („Kunde“). Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nicht, außer bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG (automatisiert erstellte Auftragsbestätigungen ohne Unterschrift reichen hierfür nicht). Die AGB gelten auch dann, wenn die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden, Lieferungen vorbehaltlos ausführt. Diese AGB gelten zudem für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden über Lieferungen, auch dann, wenn auf sie im Einzelfall nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird.

II. Angebote, Aufträge:

Die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG behält sich an verbindlichen und unverbindlichen Angeboten sowie Kostenvoranschlägen, Kalkulationen, Mustern, und anderen Unterlagen körperlicher oder unkörperlicher Art („Angebotsunterlagen“) alle Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor.

Der Kunde darf die Angebotsunterlagen nur zur Angebotsprüfung nutzen und hat sie im Übrigen streng geheim zu halten; Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG (in Schrift- oder Textform) bekannt gegeben werden. Wird der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG der Auftrag nicht erteilt, sind die Angebotsunterlagen unverzüglich und endgültig zu vernichten bzw. unwiederbringlich zu löschen.

Wenn Angebotsunterlagen auf Basis von Informationen oder Spezifikationen des Kunden erstellt werden, wird die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG die erhaltenen Informationen oder Spezifikationen nach bestem Wissen prüfen und den Kunden auf etwaige sich daraus ergebende Fragen oder Hindernisse hinweisen. Der Kunde bleibt jedoch alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der an die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG gelieferten Spezifikationen oder sonstigen Unterlagen einschließlich der Freiheit von Rechten Dritter.

Aufträge des Kunden werden erst durch schriftliche Bestätigung (auch auf Rechnung oder Lieferschein) verbindlich. Die vom Kunden als vertraulich bezeichneten Rezepturen oder sonstige Unterlagen, welche die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG zur Erfüllung ihrer Leistung erhält, werden vertraulich behandelt und werden nur mit Zustimmung des Kunden Dritten zugänglich machen.

Technische Änderungen durch die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG, welche die Lieferungen nur unwesentlich modifizieren oder verbessern, bleiben auch nach Vertragsschluss vorbehalten. Ändern sich in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung wesentliche preisbeeinflussende Faktoren (z.B. Rohstoffpreise, Energiekosten, Löhne, Steuern und Abgaben), so ist die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG berechtigt, nach billigem Ermessen einen angemessenen Preisaufschlag vom Kunden zu verlangen.

III. Lieferung:

Die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG wird die Lieferungen auf Grundlage des Vertrages und sonstiger getroffener Vereinbarungen durchführen, bei Bedarf auch unter Einschaltung von geeigneten Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmern. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich oder in Textform vereinbart wurde, sind die vereinbarten Lieferzeiten eingehalten, wenn die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG Versandbereitschaft bzw. Fertigstellung beim Kunden meldet oder einen Termin zur Leistungserbringung mit diesem abstimmt. Ist im Einzelfall ein fester Liefertermin schriftlich vereinbart worden, so hat der Kunde im Verzugsfall eine angemessene Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu setzen. Die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG ist zu Teilleistungen berechtigt, solange dies für den Kunden keinen unzumutbaren zusätzlichen Aufwand zur Folge hat. Eine Lieferverpflichtung liegt nicht vor, wenn die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG selbst nicht vertragsgemäß, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wurde.

Lieferungen erfolgen auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Für frachtfrei verkaufte Waren übernimmt die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG die Frachtkosten, nicht jedoch das Transportrisiko. Nach Vertragsabschluss anfallende Frachterhöhungen, Zölle, Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

Bei der Lieferung von Kleingebinden gilt die Auftragsmenge mangels besonderer Vereinbarung über die Zulässigkeit als ungefähre Menge; sie wird nach Möglichkeit eingehalten, jedoch bleiben produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. Dies gilt auch für Teillieferungen aus Abrufen.

Die Qualität oder vereinbarte Spezifikation gilt dann als erfüllt, wenn sie die Ware an der Versand-/Übergabestelle aufweist.

Die Einhaltung von zwingenden Gesetzen, wie z.B. aus dem Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Menschenrechte, Außenhandelsrecht, Umweltschutzrecht und Produktsicherheitsrecht hat uneingeschränkten Vorrang. Die Lieferungen stehen daher unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass der Vertragserfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften oder Sanktionen entgegenstehen (etwa Einschränkungen für die Ausfuhr/Einfuhr/Verbringung); resultierende Schadensersatz- oder sonstige Ausgleichsansprüche sind ausgeschlossen.

Der Kunde sichert die strikte Einhaltung aller Vorschriften des zwingenden nationalen und internationalen Rechts zu und bestätigt, dass er keine sanktionierte natürliche oder juristische Person ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er eine sanktionierte Person wird oder er in Zukunft im Besitz oder unter der Kontrolle einer sanktionierten Person stehen sollte.

IV. Warenbeschaffenheit:

Die Beschaffenheit der Ware sowie deren Einsatz-/Verwendungszweck ergibt sich aus den vereinbarten Produktparametern. Jeder Warenverkauf erfolgt daher auf Grundlage dieser Produktparameter. Darüberhinausgehende Eigenschaften gelten nur dann als zugesagt, wenn sie ausdrücklich, schriftlich zugesichert wurden. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich alle erforderlichen Informationen zu erteilen und alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in seinem Verantwortungsbereich wahrzunehmen, um der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG die Vertragserfüllung zu ermöglichen.

Anwendung, Verwendung und Bearbeitung sowie Einsatz der gelieferten Ware erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeit der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG und liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Die anwendungstechnische Beratung der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG in Wort oder Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigte Verwendung und Zwecke.

Die nach REACH registrierten Verwendungen der Ware stellen keine Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit/Eigenschaft dar, noch gilt damit die registrierte Verwendung als vertraglich vereinbart oder zugesichert. Der Kunde hat eigenverantwortlich vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob der geplante Verwendungszweck der Ware mit der produktrelevanten REACH Verwendung übereinstimmt.

V. Versand:

Die Gefahr für Untergang, Verlust, Beschädigung oder Verschlechterung der Ware geht, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, mit der Auslieferung/Übergabe an den Transporteur/Frachtführer oder bei Selbstabholung mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Kunden verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.

VI. Zahlung:

Lieferungen sind nach den auf den Fakturen angebrachten Vermerken unter Ausschluss jeder Kompensation zahlbar. Die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG ist berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu verkürzen und sämtliche Forderungen fällig zu stellen, wenn der Kunde mit einer fälligen Forderung oder bei vereinbarter Teilzahlung mit einer Rate in Verzug gerät. Bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG berechtigt von allen laufenden Verträgen bezüglich der noch nicht erfüllten Lieferungen zurücktreten oder die weitere Erfüllung von ihm geeignet scheinenden Sicherheiten, einschließlich Vorauskassa, abhängig machen. Trotz allfällig entgegenstehender Widmung des Kunden ist die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG berechtigt Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Die Hereingabe von Wechseln bedarf der Zustimmung der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG; sie erfolgt zahlungshalber. Diskont, Wechselspesen, Wechselsteuer und ähnliche Abgaben gehen zu Lasten des Kunden. Sofern eine Fremdwährung ausdrücklich vereinbart wurde, geht eine Kursabwertung der Fremdwährung gegenüber dem Euro im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Rechnungslegung zu Lasten des Kunden.

Erbrachte Teillieferungen sind mit dem Betrag fällig, der dieser Teillieferung entspricht. Zurückbehaltung und Aufrechnung seitens des Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde ist lediglich berechtigt, bei Unvollständigkeit der Lieferung jenen Betrag zurückzuerhalten, der dem noch nicht gelieferten Teil entspricht. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart; die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- oder Nichterfüllungsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet sämtliche aus der Geltendmachung der Forderung resultierenden angemessenen Kosten zu ersetzen.

VII. Eigentumsvorbehalt:

Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst nach vollständiger Tilgung der Verbindlichkeiten auf den Kunden über, bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die gelieferte Ware das Eigentum der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG. Der Kunde wird ermächtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG ab. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen.

VIII. Höhere Gewalt, Vertragshindernisse:

Als Fälle höherer Gewalt gelten beispielsweise Produktionsausfall, Produktionsstillstand, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Maschinenbruch, Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, gänzlicher oder teilweiser Ausfall von Vorlieferanten oder von Vorprodukten, Streik, Aussperrungen, Störungen beim Versand, behördliche Verfügungen oder andere Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verhindern, verzögern, verringern oder unzumutbar werden lassen. Dasselbe gilt bei mehr als nur unerheblichen betriebsstörenden Angriffen Dritter (z.B. auf das IT-System der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG), soweit diese trotz Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht zu verhindern waren. Für die Dauer und Umfang der auf höherer Gewalt beruhenden Störungen ist die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG von der Lieferung und der Abnahme befreit. Wird infolge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Teile zur Auflösung des Vertrages berechtigt. Im Falle der Auflösung ist der Kunde nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche gegen die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG geltend zu machen; ein Ersatz der vom Kunden getätigten Aufwendungen (insbesondere Pönalezahlungen an Dritte) ist ausgeschlossen. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall ihrer Bezugsquellen ist die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG nicht verpflichtet, den Ausfall über fremde Vorlieferanten auszugleichen. Die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG ist in diesem Fall berechtigt, gleichmäßige Kürzungen vorzunehmen und die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung ihres Eigenbedarfes anteilig zu verteilen. Damit wird die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG von den unerfüllt gebliebenen Lieferverpflichtungen befreit. Eine Nachlieferpflicht der verkürzten Liefermenge besteht nicht.

IX. Gewährleistung und Schadenersatz:

Mängelrügen sind unverzüglich nach Ablieferung der Ware, Erbringung der Leistung unter konkreter Beschreibung des Mangels sowie unter Einsendung von Belegen, Mustern, Packzetteln, Rechnungsnummern oder Chargennummern schriftlich zu erheben. Den Kunden trifft die Pflicht, die gelieferte Ware/erbrachte Leistung sofort auf allfällige Mängel zu untersuchen. Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen wird die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG nach ihrer Wahl durch Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme der beanstandeten Ware/Leistung entsprechen. Die beanstandete Ware ist vom Kunden zur Besichtigung aufzubewahren. Verweigert der Kunde den autorisierten Repräsentanten von Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG die Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Mängel oder bessert er ohne die vorherige Zustimmung seitens Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG (in Schrift- oder Textform) nach, erlischt der Anspruch auf Gewährleistung, soweit der Kunde nicht wegen der Gefahr der Verschlechterung unverzüglich selbst handeln musste. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Der Kunde ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG berechtigt, die beanstandete Ware zurücksenden. Schadenersatzansprüche und Regressansprüche des Kunden, Ersatzansprüche aus Mangelfolgeschäden oder aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten sind im Falle, dass die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG oder die für sie handelnden Personen nur leichte Fahrlässigkeit zu verantworten haben, zur Gänze ausgeschlossen. Jede Art von Ersatzansprüchen ist der Höhe nach auf den jeweiligen Fakturenwert der von dem Mangel betroffenen Ware/Leistung begrenzt. Allfällige Schutzwirkung dieses Vertrages zu Gunsten Dritter wird mit dem Kunden ausdrücklich ausgeschlossen. Beabsichtigt der Kunde, die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG aus dem Titel der Produkthaftung im Regressweg in Anspruch zu nehmen, so hat er seine Ansprüche unter konkrete Spezifikation des Sachverhaltes, innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis, bei gerichtlicher Inanspruchnahme unverzüglich, bekannt zu geben. Unterlässt der Kunde diese fristgerechte Verständigung, verliert er seinen Regressanspruch. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz werden für Sach-, Folge- und Vermögensschäden, die der Kunde durch einen Fehler des Produktes erleidet, ausgeschlossen.

Die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG haftet nicht, wenn die vom Kunden auf Grundlage der vereinbarten Produktparameter bestellte Ware nicht entsprechend der von ihr beschriebenen oder der nach REACH für das Produkt identifizierten Verwendung eingesetzt wird oder eingesetzt werden soll. Die Kontrollpflicht für die rechtskonforme und korrekte Eignung der Ware liegt ausschließlich beim Kunden.

Hat die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG – veranlasst durch den Kunden – gesetzliche oder öffentlich-rechtliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit REACH zu befolgen und resultiert aus der ordnungsgemäßen Befolgung dieser Pflichten eine Verzögerung oder eine Unmöglichkeit der Erfüllung der Lieferverpflichtung, so ist eine Haftung für diese Verzögerung oder diese Unmöglichkeit ausdrücklich ausgeschlossen.

X. Sonstige Rechte und Pflichten:

Der Kunde darf Waren nur in der von der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG vorgesehenen Verpackung unter Beigabe der gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen, Begleitpapiere und Verbraucherinformationen in Verkehr setzen. Der Kunde hat den gesetzlichen und sonstigen allfälligen Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften zu entsprechen.

Die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG ist nicht verpflichtet, verkaufte Waren zurückzunehmen oder den Kunden zu entschädigen, wenn diesem das Inverkehrsetzen der erworbenen Waren mengenmäßig, zeitlich oder in sonstiger Weise behördlich verboten oder beschränkt wird. Wird die Rücknahme jedoch behördlich aufgetragen, so ist der Kunde verpflichtet, die Waren in deren Originalverpackung ohne weitere Beigabe anderer Stoffe, Zubereitungen oder Fertigwaren auf seine Kosten zurückzustellen. Kommt dem Kunden eine ihm bislang nicht bekannte Eigenschaft der Waren zur Kenntnis, so hat er die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG unverzüglich davon zu informieren. Werbung mit Waren der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG darf nur im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften erfolgen. Der Kunde haftet für jeden Schaden (insbesondere Vermögensschaden), der durch die Nichteinhaltung dieser Vorschriften verursacht wird.

Ist der Bezug von Waren von behördlichen Bewilligungen/Berechtigungen abhängig, so hat der Kunde nachzuweisen, dass diese im Lieferzeitpunkt auch bei ihm rechtswirksam vorhanden sind. Über allfällige Änderungen hat der Kunde von sich aus umgehend zu informieren. Bei Verstoß haftet der Kunde für den daraus eingetretenen Schaden, Aufwand und Nachteil. Die Abtretung des Vertrages oder einzelner Rechte oder Pflichten hieraus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspar tei, die nur aus wichtigem Grund versagt werden darf.

XI. Entsorgung:

Nach Beendigung eines Liefervertrages können sämtliche speziell für diesen Auftrag disponierten Materialien (wie z. B. Rohstoffe, Etiketten, Packmaterialien usw.) dem Kunden geliefert und verrechnet werden. Sollte diese Lieferung nicht angenommen werden, so ist die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG berechtigt, diese Materialien auf Rechnung des Kunden einem dazu befugten Entsorgungs- bzw. Recyclingunternehmen zu übergeben. Speziell für diesen Auftrag disponierte Rohstoffe können von der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG auch während dem aufrechten Vertragsverhältnis auf Rechnung des Kunden ordnungsgemäß entsorgt werden, wenn diese auf Grund verzögerter Abnahme unbrauchbar geworden sind.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand; Wirksamkeitsklausel:

Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle, für die Zahlung, die auf der Faktura angegebenen Rechnungsadresse. Als Gerichtsstand wird das sachlich in Betracht kommende Gericht in Wels als ausschließlich zuständig vereinbart. Die Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

Sollten einige Klauseln dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche, wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

XIII. Anwendbare Sprachen:

Bei Vertragsauslegungsdifferenzen des zwei- oder mehrsprachigen Vertrages, welcher zwischen der Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG und dem Kunden abgeschlossen wurde, gilt ausschließlich die deutsche Version als verbindlich. Dies gilt auch für die deutsche Version dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, mit Ausnahme des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes nicht für Konsumenten.

Glanzer cosmetic engineering GmbH & Co KG

FN 287781h Großendorf 65

4551 Ried im Traunkreis